Sie betreuen in Ihrer Familie Tages- oder Pflegekinder. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag im Rahmen der kantonalen Jugend- und Familienhilfe, wofür wir Ihnen sehr dankbar sind. Für die Ausübung dieser Tätigkeit gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Die Tagesbetreuung von Kindern an zweieinhalb oder mehr Tagen pro Woche müssen Sie dem Jugendsekretariates Ihres Bezirks melden.
Für die Betreuung von Pflegekindern in Wochen- oder Dauerpflege benötigen Sie eine Bewilligung der Vormundschaftsbehörde Ihrer Wohngemeinde.
Als Tageseltern und als Pflegeeltern unterstehen Sie der Aufsicht der Jugendsekretariate.
Deren Mitarbeiter(innen) informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und unterstützen Sie mit Unterlagen, Beratung und Weiterbildung in Ihrer Betreuungsaufgabe. Bei jährlich mindestens zwei Besuchen überprüft Ihre Betreuerin, ob die vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Betreuung weiterhin erfüllt sind, und berät Sie in allen Fragen zur Betreuung des Tages- oder Pflegekindes und zur Zusammenarbeit mit den Eltern. Tageseltern, die einem Tageselternverein angeschlossen sind, werden durch diesen betreut.