Beratung von Eltern, Lehrpersonen und Fachpersonen
Medizinische und psychologische Abklärung von Kindern und Jugendlichen
Einzel- und Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen
Wann ist eine kinder- oder jugendpsychiatrische Abklärung angezeigt?
Mögliche Indikationen einer psychiatrischen Abklärung sind:
Psychische und erzieherische Probleme
Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten und psychosomatische
Störungen
Depressionen, Ängste, Zwänge
Schulverweigerung
ADHS/POS (Aufmerksamkeits-, Defizit- und Hyperaktivitätsyndrom)
Pubertätskrisen und suizidale Krisen
Wie arbeitet der KJPD?
Der KJPD ist ein fachärztlich geleiteter Dienst.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine Ausbildung
in Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie oder Sozialarbeit. Sie unterstehen
der ärztlichen Schweigepflicht.
Nach der Anmeldung werden die Ratsuchenden sobald als möglich zu einem
ersten Gespräch eingeladen. Das familiäre Umfeld der Kinder und
Jugendlichen wird in den Abklärungsprozess einbezogen. Im Einverständnis
mit den Eltern werden andere wichtige Bezugspersonen wie zum Beispiel Kindergärtnerinnen,
Lehrpersonen sowie weitere Fachpersonen einbezogen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden von der Krankenkasse, der Invalidenversicherung oder einer
Sozialbehörde übernommen.