Sie sind Eltern eines Kleinkindes unter 2 Jahren und möchten vorübergehend Ihr Arbeitspensum zugunsten der Betreuung Ihres Kindes etwas reduzieren. In diesem Falle klären wir ab, ob Sie die Voraussetzungen zum Bezug von Kleinkindbetreuungsbeiträgen erfüllen. Gemäss Jugendhilfegesetz bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen. Das maximale Arbeitspensum für allein Erziehende beträgt 50%; zusammenlebende Eltern können einen Antrag stellen, wenn sie zusammen ein Arbeitspensum von 100% - 150% erfüllen. Längstens bis zum 2. Geburtstag Ihres Kindes werden Ihnen Kleinkindbetreuungsbeiträge von monatlich maximal Fr. 2'000.- ausgerichtet. Wenn die Überprüfung einen Anspruch auf Kleinkindbetreuungsbeiträge ergibt, reichen wir den Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Sobald ein Entscheid vorliegt, werden Ihnen die zugesprochenen Beträge regelmässig überwiesen.
Kleinkindbetreuungsbeiträge können von allein Erziehenden als auch von Eltern, die im gleichen Haushalt leben, beantragt werden. Die Antrag stellende Person muss mindestens seit einem Jahr im Kanton Zürich Wohnsitz haben.