Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, überprüfen wir Ihren Anspruch auf Bevorschussung. Gemäss Jugendhilfegesetz bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die festgelegten Kinderalimente können bis maximal Fr. 650.- pro Monat und Kind bevorschusst werden*. Wenn die Überprüfung einen Anspruch auf Bevorschussung ergibt, reichen wir den Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Sobald ein Entscheid vorliegt, werden Ihnen die zugesprochenen Beträge regelmässig überwiesen.
Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen. Der Anspruch besteht auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt.
*) Sind die Vaterschaft oder der Unterhalt des Kindes noch nicht geregelt, gelten andere Bestimmungen: siehe Überbrückungshilfe