Sie erhalten die Ihnen und/oder Ihren Kindern zustehenden Alimente und Kinderzulagen nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht. In dieser Situation können Sie sich für die Übernahme des Inkassos an uns wenden. Wir versuchen nach Möglichkeit, mit beiden Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen. Falls dies nicht gelingt, verfügen wir über das nötige Fachwissen, um die vom Gesetz vorgesehenen Inkassomöglichkeiten auszuschöpfen. Unsere Dienstleistungen sind unentgeltlich; die anfallenden Verfahrenskosten gehen zu Ihren Lasten.
Wir nehmen auch Inkassoaufträge entgegen, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt.
Wir beraten Sie zudem in allen Fragen rund um die Alimentenzahlungen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen betreffend Indexierung, Altersstufenanpassungen, Kinderzulagen, Verjährung, usw.