Sie möchten als Tageseltern oder als Pflegefamilie ein Kind aufnehmen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag im Rahmen der kantonalen Jugend- und Familienhilfe, wofür wir Ihnen sehr dankbar sind.
Die Aufnahme von Kindern in Wochen- oder Dauerpflege bedarf einer Bewilligung durch die Vormundschaftsbehörde. Die Aufnahme von Kindern in Tagesbetreuung ab 2½ Tagen pro Woche muss dem Jugendsekretariat gemeldet werden. Tageseltern und Pflegefamilien stehen unter Aufsicht der Jugendsekretariate.
Deren Mitarbeiter(innen) informieren Sie über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten und unterstützen Sie mit Unterlagen, Beratung und Weiterbildung in Ihrer Betreuungsaufgabe. Bei jährlich mindestens zwei Besuchen überprüft Ihre Betreuerin, ob die vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Betreuung weiterhin erfüllt sind, und berät Sie in allen Fragen zur Betreuung des Tages- oder Pflegekindes und zur Zusammenarbeit mit den Eltern. Tageseltern, die einem Tageselternverein angeschlossen sind, werden durch diesen betreut.
Diese Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die Interesse haben, Kinder in Tages-, Wochen- oder Dauerpflege aufzunehmen.
Die Pflegekinder-Aktion Zürich bietet Vorbereitungsseminare im Kanton Zürich an. Weitere Informationen finden Sie unter www.pazh.ch.
Die Pflegekinder-Aktion Schweiz bietet Kurse für Pflegeeltern an. Weitere Informationen finden Sie unter www.pflegekinder.ch