Als Fachperson oder Mitglied einer Behörde sind Sie mit dem Verdacht oder der Tatsache von Kindsmisshandlung, sexueller Ausbeutung oder Vernachlässigung konfrontiert.
Die Kinderschutzgruppe unterstützt und berät Sie bei der Einschätzung von Gefährdungssituationen und bei der Planung des weiteren Vorgehens. Sie besteht aus Fachleuten der Medizin, Psychiatrie, Schulpsychologie, Kleinkindberatung sowie Jugend- und Familienberatung. Wenn nötig wird die Bezirksanwaltschaft oder Fachleute weiterer Disziplinen beigezogen.
Die Kindesschutzgruppe ist ein Beratungsgremium und interveniert nicht selbst. Die anfragenden Personen sollen nach der Beratung imstande sein, selber gezielte Schritte zum Schutz der Kinder einzuleiten. Bei Bedarf steht dabei Hilfe, Beratung und Betreuung von seiten eines Mitgliedes der Kinderschutzgruppe zur Verfügung.
Dieses Angebot richtet sich hauptsächlich an Fachleute und Behörden, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Grundsätzlich können aber alle Personen mit Fragen zur Gefährdung von Kindern und Jugendlichen an die Kindesschutzgruppe gelangen.
Die aufgeführten Kontaktstellen sind Mitglieder der jeweiligen regionalen Kinderschutzgruppe.