Abklärung von familiären Situationen im Auftrag von Gerichten
In einem Prozess treten Fragen in bezug auf das Wohl eines Kindes auf, das vom Verfahren mitbetroffen ist.
Über die zu treffenden Kindesschutzmassnahmen entscheidet in diesem Fall der Richter. Das Gericht erteilt einen Auftrag zur Abklärung der sozialen Situation des Kindes und seiner Familie an die Jugend- und Familienberatung. Deren Fachleute erstellen einen Bericht, der dem Gericht als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
Die Abklärung wird im Austausch mit den Betroffenen geführt, so dass bei der Familie möglichst bereits in der Abklärungsphase ein Veränderungsprozess in Gang kommen kann. Im besten Fall kann dem Gericht eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen werden, die von allen Beteiligten mitgetragen wird.
Dieses Angebot bezieht sich auf Kinder oder Jugendliche und deren familiäres Umfeld, die von einem hängigen Gerichtsverfahren betroffen sind.