Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Zürich
Seit dem 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich das Informations- und Datenschutzgesetz
IDG. Mit diesem Gesetz wird im Kanton Zürich das Öffentlichkeitsprinzip
eingeführt. "Öffentlichkeitsprinzip" meint den freien Zugang
zu amtlichen Dokumenten und das Recht jeder Person auf Einsichtnahme in Behördenakten,
solange keine Geheimhaltungspflicht für ein bestimmtes Dokument besteht.
Das IDG will die Behörden- und Verwaltungstätigkeit transparent gestalten,
gleichzeitig aber auch den Schutz der Grundrechte von Personen, über welche
die öffentlichen Organe Daten bearbeiten, gewährleisten. Durch das Recht
auf Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit, selber aktiv Informationen zu beschaffen. Die IDG-Website
der Staatskanzlei führt Sie zu den gesuchten Informationen rund um das
Öffentlichkeitsprinzip.
Gesuche um Zugang zu Informationen des Jugendsekretariats Bezirk Dielsdorf
sind zu richten an:
Jugendsekretariat Bezirk Bülach
Rechtsdienst
Frau lic. iur Sabina Vella
Eugen Wyler-Strasse 1
8302 Kloten