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Amt für Jugend und Berufsberatung
Dörflistrasse 120, Postfach 8090 Zürich |
lotse.zh.ch – Webweiser zu Jugend, Familie und BerufSonderpädagogik Frühbereich (SPF)Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) zog sich die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) per 1. Januar 2008 aus der Sonderschulfinanzierung zurück. Seit 2008 sind dafür die Kantone zuständig. Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) übernimmt auf der Basis des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) die Kosten für die Abklärung und Durchführung von pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, die im vorschulpflichtigen Alter zur Vorbereitung auf den Besuch des Sonder- und Volksschulunterrichts notwendig sind. Die Frühförderung dauert heute in der Regel bis zur Einschulung. Ebenso übernimmt das AJB auf der Basis des IVG und der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) die Kosten von notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen für Jugendliche nach dem Volksschulobligatorium bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Zusätzlich übernimmt das AJB im Vor- und Nachschulbereich die Kosten für die Transporte, die für die Abklärung und Durchführung dieser Massnahmen notwendig sind. Die Massnahmen umfassen:
Schnittstelle Frühbereich - Volksschule: Kindergarteneintritt Schnittstelle Schulaustritt: IV-Anmeldung Weitere Informationen für Eltern
Weitere Informationen für Abklärungs- und
Durchführungsstellen, Ärzte und
Ärztinnen
Weiterführender Link Zuständige kantonale Zentralstelle Amt für Jugend und Berufsberatung Sonderpädagogik Frühbereich Dörflistrasse 120, Postfach 8090 Zürich T 043 259 96 18 F 043 259 96 75 www.lotse.zh.ch/spf
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