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Wenn Sie nun denken, ein Anrecht auf
kantonalzürcherische Ausbildungsbeiträge zu haben, dann drucken Sie die
Gesuchsformulare aus, oder bestellen Sie sie per Telefon. Alle Ihre
Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Sie müssen ein erstmaliges Beitragsgesuch spätestens 30
Tage nach Beginn des Ausbildungsjahres einreichen. Ihr
Wiederholungsgesuch müssen Sie vor Beginn
des neuen Ausbildungsjahres einreichen (§ 82 Abs. 1 und 2
Stipendienverordnung). Rückwirkend werden keine Ausbildungsbeiträge
ausbezahlt. Können nicht rechtzeitig alle Unterlagen beschafft werden,
müssen Sie zusammen mit dem unterzeichneten Gesuch angeben, bis wann
Sie die allenfalls fehlenden Unterlagen nachreichen werden.
Hinweis: In der
Internetfassung der Gesuchsformulare sind E- und W-Formulare im
Hauptformular vereint.
Die Stipendienabteilung ist in den Sommermonaten mit einer grossen Menge an Gesuchen konfrontiert. Es können leider nicht alle Gesuche gleichzeitig bearbeitet werden. Es muss darum mit Wartezeiten von drei bis vier Monaten gerechnet werden. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn E-Mail-Anfragen über den Stand der Gesuche nicht beantwortet werden. Die Abteilung Stipendien hat keine Möglichkeit, aktuelle finanzielle Notlagen zu beheben.
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