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Mineurs non accompagnés
Minderjährige Asylsuchende, die sich ohne ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person in der Schweiz aufhalten, werden als Mineurs non accompagnés (MNA) bezeichnet.
Der Kanton Zürich führt eine Zentralstelle, die zum Beispiel die Vertretung im Asylverfahren übernimmt und von der Vormundschaftsbehörde angeordnete Beistandschaft führt.
Die Zentralstelle ist bei Bedarf für eine geeignete Unterbringung der Minderjährigen zuständig und ist Ansprechstelle für Schule und Behörden. Ihr Auftrag endet, wenn die Minderjährigen volljährig sind, wenn ihr Aufenthalt in der Schweiz definitiv geregelt ist oder wenn die Ausreise aus der Schweiz vollzogen wird.
Dieses Angebot dient ausländischen Kindern und Jugendlichen, die sich ohne gesetzliche Vertretung in der Schweiz aufhalten. Es richtet sich hauptsächlich an die mit den Mineurs non accompagnés befassten Behörden.

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